Allgemeine Geschäftsbedingungen

.... für Yogaangebote, Aus- und Weiterbildungen, Events, Retreats sowie Coaching

§ 1  Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen BewusstSein & Leben, Inh. Jana Erdmann, Markt 20/21 und Schützenstraße 9 in 17489 Greifswald,  E-Mail: info@bewusstseinundleben.de (nachfolgend „Anbieterin“) und ihren Kund:innen bzw. Teilnehmer:innen.

(2) Sie gelten für Präsenz- und Onlineangebote, insbesondere offene Yogaklassen, Kurse, Präventionskurse, Workshops, Seminare, Aus- und Weiterbildungen, Einzelunterricht und Coaching. Für einzelne Angebote können ergänzende Teilnahme-, Ausbildungs- oder Zahlungsvereinbarungen gelten. Individuelle Vereinbarungen und die jeweilige Leistungsbeschreibung gehen diesen AGB vor.

(3) „Teilnehmer:in“ bezeichnet die Person, welche die Leistung in Anspruch nimmt. „Kund:in“ bezeichnet die buchende bzw. zahlungspflichtige Person. Verbraucher:in ist jede natürliche Person, die überwiegend zu privaten Zwecken handelt.

§ 2  Vertragsschluss und Buchung

(1) Die Darstellung von Angeboten auf der Website, in sozialen Medien oder auf Buchungsplattformen ist grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot. Mit der Buchung bzw. Anmeldung gibt die Kundin oder der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt durch Buchungsbestätigung, Zahlungsbestätigung oder ausdrückliche Annahme durch die Anbieterin zustande.

(2) Buchungen über externe Plattformen, insbesondere Eversports, können ergänzend deren technische Nutzungs- und Zahlungsbedingungen unterliegen. Vertragspartnerin für die gebuchte Yoga-, Ausbildungs- oder Coachingleistung bleibt – soweit im Buchungsprozess nicht anders ausgewiesen – die Anbieterin.

(3) Die buchende Person ist für richtige und vollständige Kontaktdaten verantwortlich. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.

(4) Bei minderjährigen Teilnehmer:innen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich. Vertragspartner:in und zahlungspflichtig ist im Zweifel die anmeldende sorgeberechtigte Person.

§ 3  Leistungsumfang, Termine und Teilnahmeplätze

(1) Inhalt, Ort, Dauer, Termine, Lehrperson und Preis ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, Buchungsbestätigung oder individuellen Vereinbarung.

(2) Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nur im Rahmen der verfügbaren Plätze und nach vollständiger Buchung. Ein bestimmter Platz im Raum oder eine bestimmte Lehrperson wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

(3) Die Anbieterin darf aus sachlichem Grund Lehrpersonen wechseln sowie zumutbare Änderungen des Ablaufs, des Raums oder – bei entsprechender Ankündigung – des Formats vornehmen, soweit der Gesamtcharakter der Leistung erhalten bleibt.

§ 4  Preise, Fälligkeit und Zahlungsverzug

(1) Es gelten die bei Vertragsschluss ausgewiesenen Preise. Soweit nicht anders angegeben, sind Zahlungen mit Vertragsschluss bzw. zu den in der Rechnung oder Ausbildungsvereinbarung genannten Terminen fällig.

(2) Bei Ratenzahlung wird lediglich die Zahlung des Gesamtpreises in Teilbeträgen gestattet; eine Ratenzahlungsvereinbarung begründet kein monatlich kündbares Vertragsverhältnis, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Anbieterin kann die weitere Teilnahme bis zum Ausgleich fälliger Beträge verweigern, soweit dies nach vorheriger Ankündigung und unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.

§ 5  Offene Yogaklassen, Karten, Mitgliedschaften und Präventionskurse

(1) Einzelkarten, Mehrfachkarten, Mitgliedschaften und Kurspakete sind personengebunden und nicht übertragbar, sofern die Anbieterin einer Übertragung nicht vorher in Textform zustimmt.

(2) Gültigkeitsdauer, Leistungsumfang, Ruhezeiten und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweils gebuchten Tarif. Gesetzliche Rechte, insbesondere zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.

(3) Nicht genutzte Einheiten verfallen nach Ablauf der vereinbarten Gültigkeitsdauer, sofern keine gesetzliche oder ausdrücklich vereinbarte Verlängerung greift. Ein Anspruch auf Nachholung besteht nur, wenn dies im jeweiligen Angebot vorgesehen ist.

(4) Bei Präventionskursen liegt es in der Verantwortung der Teilnehmer:innen, die Voraussetzungen einer Bezuschussung durch ihre Krankenkasse vorab zu prüfen. Die Anbieterin schuldet keine Kostenerstattung durch die Krankenkasse. Teilnahmebescheinigungen werden nur entsprechend den tatsächlich erfüllten und jeweils geltenden Voraussetzungen ausgestellt.

§ 6  Absagen bei Yogaklassen, Einzelunterricht und Coaching; No-Show

(1) Gebuchte einzelne Yogaklassen können bis spätestens 24 Stunden vor Beginn über den vorgesehenen Buchungsweg kostenfrei storniert werden. Bei rechtzeitiger Stornierung wird die verwendete Einheit dem jeweiligen Buchungskonto wieder gutgeschrieben.

(2) Einzelunterricht und Coachingtermine können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei abgesagt oder umgebucht werden. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang der Absage bei der Anbieterin.

(3) Bei einer späteren Absage („Spätabsage“) oder bei Nichterscheinen ohne Absage („No-Show“) wird die gebuchte Einheit bzw. die vereinbarte Vergütung vollständig berechnet.

(4) Eine nachträgliche Erstattung oder Wiedergutschrift wegen persönlicher Verhinderung, Krankheit, Verkehrsstörungen oder vergleichbarer Umstände erfolgt grundsätzlich nicht. Zwingende gesetzliche Ansprüche sowie eine im Einzelfall ausdrücklich gewährte Kulanz bleiben unberührt.

§ 7  Workshops, Seminare und sonstige zeitgebundene Veranstaltungen

(1) Soweit in der jeweiligen Ausschreibung keine andere Stornoregel genannt ist, kann die Teilnahme bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn gegen eine Bearbeitungspauschale von 10 % des Teilnahmeentgelts, mindestens jedoch 25 Euro, storniert werden. Vom 27. bis 14. Kalendertag vor Beginn werden 50 %, danach 90 % des Teilnahmeentgelts fällig.

(2) Der Kundin oder dem Kunden bleibt jeweils der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wird ein geeigneter Ersatzteilnehmender gestellt und von der Anbieterin akzeptiert oder kann der Platz anderweitig vergeben werden, wird nur der tatsächlich verbleibende Schaden zuzüglich einer angemessenen Bearbeitungspauschale von höchstens 25 Euro berechnet.

(3) Für No-Shows sowie ein vorzeitiges Verlassen der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Nachholung, soweit die Anbieterin die Leistung vertragsgemäß angeboten hat.

§ 8  Yoga-Aus- und Weiterbildungen

(1) Für Aus- und Weiterbildungen gelten zusätzlich der jeweilige Ausbildungsvertrag, das Curriculum, die Prüfungsordnung und die dort bezeichneten organisatorischen Regelungen. Bei Widersprüchen geht die individuell unterzeichnete Ausbildungsvereinbarung vor.

(2) Die Aufnahme kann von fachlichen, gesundheitlichen oder organisatorischen Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Ein bestimmter Prüfungs-, Verbands- oder Kassenzulassungserfolg, insbesondere eine Anerkennung durch Berufsverbände oder die Zentrale Prüfstelle Prävention, wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurde.

(3) Bei einem Rücktritt vor Ausbildungsbeginn werden, soweit der Ausbildungsvertrag keine speziellere Regelung enthält, folgende pauschalierte Entschädigungen bezogen auf den vereinbarten Gesamtpreis fällig: bis 8 Wochen vor Beginn 10 %, weniger als 8 bis 4 Wochen 25 %, weniger als 4 bis 2 Wochen 50 %, weniger als 2 Wochen vor Beginn 90 %. Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt ausdrücklich möglich. Bei anderweitiger Besetzung des Ausbildungsplatzes wird nur der verbleibende Schaden zuzüglich einer angemessenen Bearbeitungspauschale von höchstens 50 Euro berechnet.

(4) Nach Ausbildungsbeginn ist die ordentliche Kündigung bei einer für eine bestimmte Dauer geschlossenen Ausbildung ausgeschlossen, soweit im Ausbildungsvertrag nichts Abweichendes geregelt ist. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Fehlzeiten, versäumte Module, Hospitationen, Assistenzstunden, Prüfungen oder Abgaben entbinden nicht von der Zahlungspflicht. Ob und zu welchen Konditionen Inhalte nachgeholt werden können, richtet sich nach Ausbildungsvertrag, Prüfungsordnung und verfügbaren Kapazitäten. Zusätzliche Leistungen können gesondert berechnet werden, wenn dies vorher vereinbart wurde.

(6) Die Anbieterin kann Teilnehmer:innen bei schwerwiegenden oder wiederholten Vertrags- bzw. Pflichtverletzungen nach vorheriger Abmahnung von der weiteren Teilnahme ausschließen. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn sie unzumutbar ist oder ein besonders schwerer Verstoß vorliegt. Gesetzliche Abrechnungs- und Rückzahlungsansprüche bleiben unberührt.

§ 9  Coaching und Abgrenzung zu Heilkunde und Therapie

(1) Coaching ist ein Beratungs- und Entwicklungsangebot. Es ersetzt keine ärztliche, psychotherapeutische, heilpraktische oder sonstige medizinische Diagnose oder Behandlung und beinhaltet kein Heilversprechen.

(2) Die Kundin oder der Kunde bleibt für Entscheidungen und deren Umsetzung selbst verantwortlich. Bei akuten psychischen oder körperlichen Beschwerden ist fachmedizinische bzw. psychotherapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

(3) Die Anbieterin kann ein Coaching ablehnen oder beenden, wenn sich zeigt, dass das Anliegen außerhalb ihres Kompetenz- oder Verantwortungsbereichs liegt. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten; im Voraus gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Termine werden erstattet.

§ 10  Gesundheit, Eigenverantwortung und Verhalten

(1) Yoga und körperbezogene Angebote setzen grundsätzlich eine hierfür ausreichende gesundheitliche Belastbarkeit voraus. Teilnehmer:innen entscheiden eigenverantwortlich, ob eine Übung für sie geeignet ist, beachten eigene Grenzen und informieren die Lehrperson vor Beginn über relevante Beschwerden, Schwangerschaften oder Einschränkungen, soweit dies für eine sichere Teilnahme erforderlich ist.

(2) Die Hinweise der Lehrpersonen sind zu beachten. Bei Schmerzen, Schwindel oder Unwohlsein ist die Übung zu beenden und erforderlichenfalls medizinischer Rat einzuholen.

(3) Die Teilnahme erfolgt nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen die sichere Teilnahme erheblich beeinträchtigenden Substanzen. Rücksichtsloses oder störendes Verhalten kann nach vorherigem Hinweis zum Ausschluss von der konkreten Einheit führen.

§ 11  Absage und Änderung durch die Anbieterin

(1) Die Anbieterin kann Termine aus wichtigem organisatorischem Grund, insbesondere bei Erkrankung der Lehrperson, höherer Gewalt oder unzureichender Teilnehmerzahl, absagen oder verlegen. Sie wird hierüber möglichst frühzeitig informieren.

(2) Bei Ausfall einer einzelnen Einheit wird nach Wahl der Anbieterin ein Ersatztermin, eine gleichwertige Ersatzleistung oder eine Gutschrift angeboten. Ist dies nicht möglich oder unzumutbar, wird das auf die ausgefallene Leistung entfallende Entgelt erstattet.

(3) Bei wesentlichen Änderungen oder endgültiger Absage einer Veranstaltung bzw. Ausbildung werden Entgelte für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregeln.

§ 12  Gutschriften, Guthaben und Gutscheine

(1) Freiwillig oder aus Kulanz erteilte Gutschriften und Buchungsguthaben werden ausschließlich mit künftigen Leistungen der Anbieterin verrechnet. Eine Barauszahlung oder Überweisung ist ausgeschlossen.

(2) Die Regelung in Absatz 1 gilt nicht für gesetzliche Rückzahlungs- oder Erstattungsansprüche und nicht, wenn die Anbieterin eine geschuldete Leistung endgültig nicht erbringen kann. Solche Ansprüche werden auf Wunsch über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel oder per Überweisung erfüllt.

(3) Bei entgeltlich erworbenen Gutscheinen gelten die beim Kauf ausgewiesenen Bedingungen und die gesetzlichen Verjährungsregeln. Eine Auszahlung des Gutscheinwerts ist grundsätzlich ausgeschlossen; zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 13  Widerrufsrecht bei Verbraucher:innen

(1) Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen steht Verbraucher:innen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über dieses Recht wird – soweit es besteht – gesondert belehrt. Diese AGB ersetzen keine Widerrufsbelehrung.

(2) Das Widerrufsrecht kann bei gesetzlich bestimmten Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen ausgeschlossen sein, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Ob die Ausnahme greift, richtet sich nach dem konkreten Angebot.

(3) Soll eine Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, gelten die gesetzlichen Regelungen zum vorzeitigen Beginn, zum Wertersatz und zum Erlöschen des Widerrufsrechts. Die hierfür notwendigen Erklärungen werden gesondert eingeholt.

§ 14  Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Skripte, Curricula, Unterrichtskonzepte, Aufzeichnungen, Videos und sonstige Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ausschließlich für den eigenen privaten Lern- und Übungsgebrauch verwendet werden.

(2) Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung bedürfen der vorherigen Zustimmung der Rechteinhaberin bzw. des Rechteinhabers, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.

(3) Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen durch Teilnehmer:innen sind nur nach vorheriger Zustimmung der Anbieterin und aller erkennbar betroffenen Personen zulässig.

§ 15  Haftung

(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilf:innen der Anbieterin.

(4) Für mitgebrachte Gegenstände wird nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze gehaftet. Dies gilt insbesondere für Garderobe, Wertgegenstände und technische Geräte.

§ 16  Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Anbieterin.

(2) Persönliche Inhalte aus Coachings werden vertraulich behandelt, soweit keine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht oder die Weitergabe zur Abwehr erheblicher Gefahren erforderlich und rechtlich zulässig ist.

(3) Teilnehmer:innen von Gruppenangeboten verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit persönlichen Informationen anderer Gruppenmitglieder. Eine rechtlich garantierte Vertraulichkeit durch andere Teilnehmende kann die Anbieterin jedoch nicht gewährleisten.

§ 17  Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

(1) Die Kundin oder der Kunde darf mit Gegenforderungen aufrechnen, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gesetzliche weitergehende Aufrechnungsrechte von Verbraucher:innen bleiben unberührt.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden, soweit gesetzlich zulässig.

§ 18  Verbraucherstreitbeilegung

(1) Die Anbieterin ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Diese Erklärung ist vor Veröffentlichung an die tatsächliche betriebliche Entscheidung und die gesetzlichen Informationspflichten anzupassen.

§ 19  Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

(2) Ist die Kundin oder der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Greifswald Gerichtsstand. Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.